bürgergemeinde Kreuzlingen
Der Zweck der Bürgergemeinde besteht darin, das Eigentum zum Nutzen der Öffentlichkeit zu erhalten und zu pflegen.
Die Bürgergemeinde Kreuzlingen ist eine rechtlich verankerte Organisation, die das Recht zur Verwaltung und Nutzung der Bürgergüter von Kreuzlingen gemäß der Verfassung innehat.
Die Bürgerversammlung stellt das höchste Organ der Bürgergemeinde dar und findet einmal pro Jahr statt. Sie setzt sich aus allen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die an der Versammlung teilnehmen. In diesem demokratischen Forum haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an Entscheidungen teilzunehmen und ihre Anliegen einzubringen.
Die Bürgergemeinde Kreuzlingen legt großen Wert darauf, das gemeinschaftliche Erbe zu schützen und für die Bewohnerinnen und Bewohner von Kreuzlingen sowie für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch ihre Verwaltungstätigkeit und den Erhalt der Bürgergüter trägt die Bürgergemeinde dazu bei, die Lebensqualität in der Gemeinde zu fördern.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen rund um die Bürgergemeinde stehen Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
BÜRGERGEMEINDE KREUZLINGEN
Der Vorstand
Präsidentin
Cornelia Zecchinel
Beisitzer
Stefan Lang
Hüttenverwaltung
Annett Neuweiler
Vert. Pro Forst
Ruedi Wolfender
Kassier
Marc Lang
Aktuar
Christoph Baumann